Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis zum Schutz gegen die Geflügelpest
15.12.2020
Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest (HPAIV H5) durch Wildvögel gilt ab sofort eine Stallpflicht im Jerichower Land für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Dieses darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln … (Lesen Sie weiter in der anhängenden Presseerklärung des Landkreises Jerichower Land)
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