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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

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Der Städte- und Gemeindebund informiert, dass in Folge des Ukraine-Kriegs durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Zusammenhang mit der Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten durch Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen steuerliche Erleichterungen initiiert wurden. 

Diese werden aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskriegs bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.