Grundsteuerzahlungen
Die Stadtkasse bittet die Steuerpflichtigen, welche einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank für die Grundsteuerzahlung hinterlegt haben, diesen zu kündigen bzw. zu löschen.
Das bei der Stadt Möckern erteilte SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer bleibt weiterhin bestehen.
Weiterhin werden die Steuerpflichtigen gebeten, mit der Überweisung der Grundsteuer bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides zu warten.
Aufgrund der Grundsteuerreform, welche ab 01.01.2025 in Kraft tritt, erhalten alle Steuerpflichtigen ab dem Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide.