Hinweise zu Steuervordrucken ab dem Veranlagungszeitraum 2022
Ab dem 01. Januar 2023 stellen die Finanzämter den Städten und Gemeinden keine Steuervordrucke mehr zur Verfügung. Daher können die Bürgerbüros die Einkommenssteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme auslegen.
Um Papiervordrucke weiterhin zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form nutzen zu können, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Elster-Portal www.elster.de
Nach einer Registrierung, die einmalig nach ca. 2 Wochen abgeschlossen ist, können die Vorteile, wie die vorausgefüllte Erklärung und die elektronische Übermittlung von Belegen oder Anfragen genutzt werden.
- einfachELSTER www.einfach.elster.de/erklaerung/ui/
Diese Programmvariante von ELSTER wurde für Steuerpflichtige mit Renten –oder Pensionseinkünften entwickelt. Die Registrierung ist einfacher und damit schneller abgeschlossen. Auch die Befüllung der Daten beschränkt sich auf wenige Angaben.
- Formulare als Ausdruck aus dem Vordruckcenter des Bundes www.formulare-bfinv.de
Die benötigten Vordrucke können als leere PDF-Version oder ausgefüllt ausgedruckt werden. Im Formularcenter sind alle Vordrucke erhältlich, die für die persönliche Steuererklärung benötigt werden.
- Versand durch die Finanzämter
Die Vordrucke können auch beim zuständigen Finanzamt telefonisch oder postalisch angefordert werden. Die Ansprechpartner sind im letzten Steuerbescheid zu finden.
- Abholung im Finanzamt
Um alle notwendigen Vordrucke für die Steuererklärung zu erhalten, kann das Aufsuchen des zuständigen Finanzamtes sinnvoll sein. Die Mitarbeiter stehen vor Ort bei Fragen zur Verfügung. Öffnungs- und Sprechzeiten des Finanzamtes sind unter https://finanzamt.sachsen-anhalt.de zu finden.