Wahlbereiche zur Wahl des Stadtrates
Gemäß § 7 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt kann in kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern der Gemeinderat das Wahlgebiet in Wahlbereiche von annähernd gleicher Größe einteilen.
Von dieser Option hat der Stadtrat Möckern zur Wahl am 26. Mai 2019 Gebrauch gemacht.
Das Wahlgebiet wird wie folgt in vier Wahlbereiche aufgeteilt:
Wahlbereiche | Ortschaften |
WB 1 |
Möckern |
WB 2 |
Hobeck, Stadt Loburg, Rosian, Schweinitz |
WB 3 | Büden, Friedensau, Grabow, Rietzel, Stegelitz, Stresow, Tryppehna, Wallwitz, Wörmlitz, Zeddenick, Ziepel |
WB 4 |
Dörnitz, Drewitz, Hohenziatz, Krüssau, Küsel, Lübars, Magdeburgerforth, Reesdorf, Theeßen, Wüstenjerichow, Zeppernick |
Damit können die Parteien und Wählergruppen für jeden Wahlbereich einen gesonderten Wahlvorschlag mit maximal je 10 Bewerbern einreichen. Dabei darf ein Bewerber jedoch jeweils nur für einen Wahlbereich antreten bzw. vorgeschlagen werden.
Ein Einzelbewerber kann nur in einem Wahlbereich antreten.
Die Stimmzettel enthalten dann die für den jeweiligen Wahlbereich eingereichten Wahlvorschläge.