Grundsteuererklärung

Aufgrund der Grundsteuerreform sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01.01.2022 elektronisch, zum Beispiel kostenfrei über „Mein ELSTER", beim Finanzamt abzugeben. Diese Frist wurde durch Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 13.10.2022 bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Im Juni 2022 erhalten (sollten) alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Sachsen-Anhalt dazu ein Informationsschreiben vom Finanzamt. Darin finden Sie allgemeine Hinweise zur Grundsteuerreform sowie konkrete Angaben zu Ihrem jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.
Bei der Abgabe der Steuererklärung kann die Stadtverwaltung Möckern grundsätzlich keine Hilfestellung geben. Das Finanzamt empfiehlt, im Zweifel die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Zuvor sollten Sie sich aber in den nachfolgenden Dokumenten und den aufgeführten Stellen zunächst selbst informieren: