Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen

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Aufgrund der sehr niedrigen Wasserstände💧 in den Seen und Flüssen hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen erlassen.

 

Diese gelten ab morgen, 14. Juli 2026:

❌Jegliche Entnahmen aus oberirdischen Gewässern sind untersagt.

❌In der Zeit von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist die Nutzung von Grundwasser sowie Trinkwasser, auch aus Gartenwasseranschlüssen, zur Bewässerung verboten.

👉Ausgenommen von den Verboten sind Gartenbaubetriebe und Friedhöfe mit Tropf- und Tröpfchenbewässerung, die das Wasser direkt auf die oberste Bodenzone ausbringen.

👉Sämtliche Verbote gelten bis zum 30. September 2026 oder bis auf Widerruf.

 

Die Kreisverwaltung bittet daher eindringlich, auch in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 10:00 Uhr sparsam und verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen.

 

👉🏼 Weitere Informationen unter www.lkjl.de

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