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Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Webseite

In dieser Erklärung erfahren Sie, wie Sie bei Barrieren auf dieser Webseite Hilfe erhalten können. Zusätzlich informiert die Erklärung über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit. Sie gilt für die unter www.moeckern-flaeming.de veröffentlichten Internetseiten der Stadt Möckern.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte die angegebene Telefonnummer 039221 95-149 oder das Kontaktformular "Barrieren dieser Webseite melden" unter diesem Absatz.

 

> Barrieren dieser Webseite melden <

 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist die Onlineredaktion der Stadt Möckern:

 

Stadt Möckern
Hauptamt

Systemadministrator
E‐Mail:
Telefon: 039221 95-149

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich gemäß § 16d BGG LSA bei der Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt beschweren. Kontakt zur Ombudsstelle finden Sie unter folgendem Link:

www.lf-barrierefreiheit-st.de/ueber-uns/ombudsstelle

Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

 

Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Webseite www.stadt-moeckern.de ergeben sich aus Vorlage zur Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Paragraph 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA)

  • Paragraph 11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA)

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 4. Februar 2025 bis 20. März 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei. Sie befinden sich in Bearbeitung.

  • alle PDF Dokumente, die der Gemeinde nur als gescanntes Dokument vorliegen

  • alle PDF Dokumente, die die Gemeinde von externen Stellen übermittelt bekommt und auf ihrer Webseite einbindet (z. B. Gemeindeblätter)

  • das Ratsinformationssystem

  • Alternativtexte bei Bildern und die Überschriftenstruktur in Newsbeiträgen und in Veranstaltungsterminen (Erfolgskriterium 1.1.1)

  • extern eingebundene Quellen wie z. B. Open Street Map Karten

  • eingebundene Videos enthalten keine Untertitel (Erfolgskriterium 1.2.2)

 

Veröffentlichung des Angebotes und Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Webseite wurde am 18. Mai 2024 veröffentlicht.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 21. März 2025 erstellt.