Luftbild Rathaus MöckernLoburg - Wasserturm, Bahnhof, RathausSchloss WendgräbenBibliothek FriedensauBurg LoburgMageburgerforth - Kleinbahn Jerichower LandSchloßpark MöckernEinblick in die Heimatstube im Schloss MöckernMöckern im Schnee - Blick vom SchlossturmBrennereimanufaktur LoburgLoburg - Kirchenruine Unser Lieben FrauenStorchenhof LoburgKirche Wallwitz - Spätgotischer FlügelaltarLoburg - Rittergut Barby-Karls
Druckansicht öffnen
 

Stadt Möckern

Karte der Stadt Möckern

In der Stadt Möckern leben 13.138 Einwohner in 50 Ortsteilen. Gemäß der früheren Gemeindestruktur wurden die Ortsteile zu Ortschaften zusammengefasst. Die Belange vor Ort werden durch Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister geregelt.

Aussenstelle Küsel
  Außenstelle Küsel

Mit der kommunalen Neugliederung wurde gerade für dieses sehr dünn besiedelte Gebiet im Südosten des Landkreises Jerichower Land die grundlegenden Voraussetzungen für eine leistungsfähige, bürgernahe und bezahlbare Kommunalverwaltung geschaffen. Neben dem Hauptsitz im Rathaus Möckern finden die Bürger in den Außenstellen in Küsel und im Rathaus Loburg qualifizierte Bürgerbüros vor, um ihre Verwaltungsangelegenheiten ortsnah erledigen zu können.

Rathaus Loburg

Natürlich werden alle anderen kommunalen Aufgaben konsequent flächendeckend erledigt. 14 Kindereinrichtungen mit insgesamt 610 Plätzen gewährleisten eine vollkommene Bedarfsdeckung. In 4 kommunalen

Rathaus Loburg

Grundschulen lernen ca. 450 Kinder. 1 Sekundarschule in Trägerschaft des Landkreises ergänzt das Angebot.

 

Die Theologische Hochschule Friedensau ist eine herausragende Einrichtung der Erwachsenenbildung.

27 Freiwillige Feuerwehren in den Ortschaften sichern flächendecken den Brandschutz und die Hilfeleistung. Sie tragen zudem erheblich zum gesellschaftlichen Leben bei. 4 Freibäder, die Stadthalle, eine Vielzahl an Sporteinrichtungen, Dorfgemeinschaftshäusern und Heimatstuben bieten den zahlreichen Vereinen vor Ort ein breites Betätigungsfeld. Ehrenamtliches Engagement auf allen Ebenen und in allen Orten bewirkt den

Erhalt der gemeindlichen Identität und des örtlichen Brauchtums.

 

Durch die mehrfachen Anbindungen an die A2, die Bundesstraßen 246 und 246a ist die Stadt verkehrstechnisch gut erschlossen. Nicht nur die Landeshauptstadt Magdeburg und das Mittelzentrum Burg sind dadurch unweit entfernt, auch Berlin oder Leipzig sind in ca. einer Stunde zu erreichen.

Rathaus Möckern

Karte Anbindung

Verschiedene Gewerbegebiete, attraktive Wohnlagen für verschiedene Ansprüche, eine ausgewogene und dem ländlichen Bedarf angepasste soziale Infrastruktur bilden gute Bedingungen für Familien in allen Lebenslagen.

 

Auf der Grundlage einer ausgeprägten Vereinsstruktur fließen Tradition und menschliches Miteinander ebenso ein, wie neue Ideen in das breit gefächerte öffentliche Leben.

Unsere Wappen:

 Wappen

Am Markt 10
39291 Möckern OT Möckern

Telefon 039221 95-0

E-Mail E-Mail:
Homepage: www.moeckern-flaeming.de


Veranstaltungen

05.06.​2023

16:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Schnuppern und Kennenlernen

Ab dem 05.06. ist es soweit - denn dann bieten wir jeden Montag ein altersentsprechendes Training ... [mehr]
 

09.06.​2023 bis
11.06.​2023

08:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Wörmlitzer Pferdetage

Die traditionellen Wörmlitzer Pferdetage bieten auch in diesem Jahr wieder ein abwechslungsreichen ... [mehr]
 

11.06.​2023

17:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Singen - live - andächtig - lebensfroh

Presseinformation Sonntag, 11. Juni 2023, 17 Uhr St. Laurentiuskirche ... [mehr]
 

17.06.​2023

19:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Save the date: Oratorium "Messias"

Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten präsentiert in Zusammenarbeit mit der Theologischen ... [mehr]
 

24.06.​2023

Bild der Veranstaltung

2. Hohenziatzer Oldtimertreffen

Der Hohenziatzer Heimatverein e.V. lädt am 24.06.2023 zum 2. Hohenziatzer Oldtimertreffen ein. ... [mehr]
 

15.07.​2023

15:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Kaffee & Kuchen

Zu einem gemütlichen Beisammensein bei Kaffee & Kuchen lädt am 17.07.2023 der Förderverein der ... [mehr]
 

23.07.​2023

17:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Querflöte & Orgel

Querflöte & Orgel Ausführende: Ingo Renner – Flöte (Zeuthen) Martin Knizia – Orgel ... [mehr]
 

13.08.​2023

17:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Orgelkonzert zur Sommerzeit

Orgelkonzert zur Sommerzeit Konzertorganist Bengt Tribukait (Stockholm) Werke ... [mehr]
 

03.09.​2023

17:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Chorkonzert

Chorkonzert Knabenchor Gütersloh Leitung: Kirchenmusikdirektor Sigmund Bothmann ... [mehr]
 

16.09.​2023

15:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Kaffee & Kuchen

Zu einem gemütlichen Beisammensein bei Kaffee & Kuchen lädt am 16.09.2023 der Förderverein der ... [mehr]
 

30.09.​2023 bis
01.10.​2023

10:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Erntedankfest

Fr.: 29.09.2023 18.30 Uhr - Flutlich-Fussballspiel Sa.: 30.09.2023 10.00 Uhr ... [mehr]
 

15.10.​2023

17:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Zum Abschluss des Orgelsommers

zum Abschluss des Orgelsommers Orgelkonzert mit Florence Rousseau Titularorganistin der ... [mehr]
 

11.11.​2023

15:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Kaffee & Kuchen

Zu einem gemütlichen Beisammensein bei Kaffee & Kuchen lädt am 11.11.2023 der Förderverein der ... [mehr]
 

17.12.​2023

17:00 Uhr
Bild der Veranstaltung

Loburger Adventskonzert

Loburger Adventskonzert mit unseren Sängerchören, Posaunenchor und Orgel Sehen ... [mehr]
 

Gastroangebote


Aktuelle Meldungen

Schießwarnung für die Monate Mai und Juni

(22. 05. 2023)

Der Truppenübungsplatz Altengrabow hat für die Monate Mai und Juni eine Schießwarnung herausgegeben.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.

[Schießwarnung Mai]

[Schießwarnung Juni]

Foto zu Meldung: Schießwarnung für die Monate Mai und Juni

Sichere dir jetzt dein Deutschland-Ticket!

(16. 05. 2023)

Auf der Seite des Nahverkehrs Jerichower Land - https://njl-burg.de/deutschlandticket/ - kann man sich sein Deutschland-Ticket einfach und schnell online vorbestellen. Das Ticket wird rechtzeitig zu Beginn des Abos digital zur Verfügung gestellt. Man erhält monatlich eine aktualisierte Version, die digital auf dem mobilen Endgerät oder ausgedruckt bundesweit benutzt werden kann. Erst mit Start des Abos wird es zahlungspflichtig.

 

Weitere Informationen entnehmen erhalten Sie auf der oben genannten Internetseite oder können Sie dem Infoplakat entnehmen. 

[Infoplakat]

[Nahverkehr Jerichower Land]

Foto zu Meldung: Sichere dir jetzt dein Deutschland-Ticket!

Brennstoffhilfe - Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger

(09. 05. 2023)

Private Haushalte können wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger Hilfe beantragen.

Dazu kann die über den nachfolgenden Link zu erreichende Plattform genutzt werden.

 

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Foto zu Meldung: Brennstoffhilfe - Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger

machen!2023

(05. 05. 2023)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider MdB, hat in Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt die vierte Runde des Ideenwettbewerbs „machen!2023“ gestartet.

 

Der Wettbewerb will das vielfältige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in kleineren Städten und Gemeinden in Ostdeutschland würdigen und vor allem aktiv unterstützen. Bürgerschaftliches Engagement stiftet Lebensqualität, stärkt das soziale Miteinander und sichert den Zusammenhalt vor Ort. Die Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland setzen sich gerne für ihre Mitmenschen und ihr Lebensumfeld ein. Auch wenn die Ressourcen im Osten knapper sind, so sind der Tatendrang und der Ideenreichtum der Menschen umso größer. Mit dem Wettbewerb soll diese Kreativität sichtbar gemacht werden.

 

Bis zum 30. Juni 2023 können Vereine, Initiativen, Bürgerstiftungen und zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Projektideen einreichen. Eine Jury wird in vier Kategorien insgesamt 100 Projekte mit Preisgeldern zwischen 5.000 bis 10.000 Euro auszeichnen. Eine Preisverleihung findet am 26. September 2023 in Berlin statt. Die Preisgelder sollen dazu beitragen, dass gute Ideen nicht in Schubladen verstauben, sondern in die Tat umgesetzt werden.

[Infoplakat]

[http://www.machen-wettbewerb.de/]

Foto zu Meldung: machen!2023

Störung der Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Ziepel

(20. 04. 2023)

Derzeit besteht eine Störung der Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Ziepel. Diese ist auf einen Kabelfehler zurückzuführen, welcher zunächst mittels eines Kabelfehlermesswagens lokalisiert werden muss. Erst dann kann das beschädigte Kabel freigelegt und repariert werden. Die entsprechenden Aufträge zur Behebung des Schadens sind bereits ausgelöst.

Die Beseitigung der Funktionsstörung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

 

Foto zu Meldung: Störung der Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Ziepel

Unternehmer-Preis 2023 – Gute Ideen sind gefragt!

(11. 04. 2023)

Der Ostdeutsche Sparkassenverband richtet in diesem Jahr wieder seinen „Unternehmerpreis“ aus.

Dabei wird jeweils für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt das Unternehmen des Jahres, der Verein des Jahres und die Kommune des Jahres gesucht.

Die Beteiligung an dem Unternehmerpreis des OSV ist eine gute Gelegenheit, besondere Leistungen und Aktivitäten in den jeweiligen Kategorien in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu stellen und zu würdigen. 


Bewerbungsschluss ist der 9. Juni diesen Jahres. 

 

Nähere Informationen und Ansprechpartner beim OSV finden Sie im Netz unter dem Stichwort

 

„OSV Unternehmerpreis 2023“. 

Führerschein-Umtausch für die Jahrgänge 1965 – 1970

(03. 04. 2023)

Damit der Pflichtumtausch der Führerscheine für die Jahrgänge 1965-1970 planmäßig bis zum 19. Januar 2024 erfolgen kann, wird noch einmal auf die Fristeinhaltung hingewiesen. Betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wird aufgrund des zu erwartenden Andrangs empfohlen, rechtzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle unter den Rufnummern 03921/ 949-3651, -3655, -3656 oder per E-Mail an zu vereinbaren.

 

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum und erfolgt schrittweise nach Jahrgängen. Nach Ablauf der Frist sind die alten Papiere ungültig. Ist im Kontrollfall kein EU-Führerschein vorhanden, wird dies mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet.

 

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins muss vor der jeweiligen Umtauschfrist bei der Führerscheinbehörde (Landkreis Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg) gestellt werden. Für den Umtausch wird neben dem alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.

 

[Öffentliche Bekanntmachung]

[Internetseite Landkreis Jerichower Land]

Foto zu Meldung: Führerschein-Umtausch für die Jahrgänge 1965 – 1970

Pfarreiche in Klein Lübars (OT von Möckern bei Magdeburg) als Nationalerbe-Baum ausgewählt

(27. 03. 2023)

Wer diese Eiche das erste Mal sieht, wird wohl meistens denken oder sogar sagen: „Boah – sowas an Eiche hab ich ja noch nie gesehen!“ Weshalb sie auch bisweilen „Bilderbucheiche“ genannt wird. Denn es gibt wohl kaum andere, sehr alte Eichen mit noch so vollkommener, unangetasteter Krone. Wenn man darunter oder davor steht, ist der Eindruck überwältigend: es scheinen noch alle (lebenden und toten) Äste erhalten zu sein. Die untersten Seitenäste befinden sich in 2,5 m Höhe am Stamm und darüber folgt Ast auf Ast mit gewaltiger Länge. Die Krone ist 37 m breit und hat etliche „Astschleppen“ bis zum Boden.

 

Um diesen Zustand zu erhalten, wird darauf hingewiesen (auf der Tafel und durch im Kreis um die Eiche ausgelegte Steine), dass man nicht unter die Krone laufen darf, da keine toten Äste entfernt werden. Entspannend ist dabei, dass selbst ein gelegentlich abbrechender Ast immer auf einem darunter befindlichen zu liegen kommt und nicht wie sonst bei den meisten Alteichen aus 20-30 m Höhe im freien Fall auf den Boden trifft. Diese Krone ist wahrlich eine Skulptur und damit auch der ganze Baum ein Naturwunder.

 

Weitere Informationen entnehmen sie dem beigefügten Link.

[Internetseite Nationalerbe-Baum]

Foto zu Meldung: Pfarreiche in Klein Lübars (OT von Möckern bei Magdeburg) als Nationalerbe-Baum ausgewählt

Wölfe in Möckern und Umgebung: Territorium größer als bisher bekannt

(27. 03. 2023)

Wölfe leben in unterschiedlich großen Territorien. Über das Territorium des Möckerner Rudels, das für Aufsehen in der Gegend sorgt, ist jetzt deutlich mehr bekannt. Zwei Jungtiere waren 2022 mit Sendern ausgestattet worden, die das Wolfskompetenzzentrum ausgewertet hat. Über die Ergebnisse haben wir mit Antje Weber vom Wolfskompetenzzentrum gesprochen. Alle aktuellen Meldungen zum Wolf in Sachsen-Anhalt, die wichtigsten Fragen und Antworten sowie Zahlen zur Population und Territorien der Wölfe sammeln wir hier: Der Wolf in Sachsen-Anhalt

[Internetmeldung MDR]

Foto zu Meldung: Wölfe in Möckern und Umgebung: Territorium größer als bisher bekannt

Schöffenwahl 2023

(09. 02. 2023)

Im Jahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen.

 

Lesen Sie mehr auf der entsprechenden Seite ...

[Informationen zur Schöffenwahl 2023]

Foto zu Meldung: Schöffenwahl 2023

Hinweise zu Steuervordrucken ab dem Veranlagungszeitraum 2022

(06. 02. 2023)

Ab dem 01. Januar 2023 stellen die Finanzämter den Städten und Gemeinden keine Steuervordrucke mehr zur Verfügung. Daher können die Bürgerbüros die Einkommenssteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme auslegen.

Um Papiervordrucke weiterhin zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form nutzen zu können, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Elster-Portal www.elster.de

Nach einer Registrierung, die einmalig nach ca. 2 Wochen abgeschlossen ist, können die Vorteile, wie die vorausgefüllte Erklärung und die elektronische Übermittlung von Belegen oder Anfragen genutzt werden.

  1. einfachELSTER www.einfach.elster.de/erklaerung/ui/

Diese Programmvariante von ELSTER wurde für Steuerpflichtige mit Renten –oder Pensionseinkünften entwickelt. Die Registrierung ist einfacher und damit schneller abgeschlossen. Auch die Befüllung der Daten beschränkt sich auf wenige Angaben.

  1. Formulare als Ausdruck aus dem Vordruckcenter des Bundes www.formulare-bfinv.de

Die benötigten Vordrucke können als leere PDF-Version oder ausgefüllt ausgedruckt werden. Im Formularcenter sind alle Vordrucke erhältlich, die für die persönliche Steuererklärung benötigt werden.

  1. Versand durch die Finanzämter

Die Vordrucke können auch beim zuständigen Finanzamt telefonisch oder postalisch angefordert werden. Die Ansprechpartner sind im letzten Steuerbescheid zu finden.

  1. Abholung im Finanzamt

Um alle notwendigen Vordrucke für die Steuererklärung zu erhalten, kann das Aufsuchen des zuständigen Finanzamtes sinnvoll sein. Die Mitarbeiter stehen vor Ort bei Fragen zur Verfügung. Öffnungs- und Sprechzeiten des Finanzamtes sind unter https://finanzamt.sachsen-anhalt.de zu finden.

[Hinweise zu Steuervordrucken]

Loburg hat jetzt einen Imagefilm

(25. 01. 2023)

Loburg entdecken - so heißt der gerade erschienene Imagefilm der Ortschaft Stadt Loburg. Die Produktion wurde mit Mitteln aus dem Förderprogramm LEADER unterstützt. 

 

 

[Film auf YouTube]

Foto zu Meldung: Loburg hat jetzt einen Imagefilm

Einwohnerzahlen

(19. 01. 2023)

Für den Stichtag 31.12.2022 liegt eine Darstellung der Einwohnerzahlen vor. Detaillierte Informationen finden Sie hier...

Foto zu Meldung: Einwohnerzahlen

Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 in den zuständigen Grundschulen

(17. 01. 2023)

Gemäß Runderlass des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.06.2010 werden alle Personensorgeberechtigten aufgefordert, ihre schulpflichtig werdenden Kinder bis zum 01.03.2023 zum Schulbesuch bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule anzumelden.


Kinder, die bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind anzumelden. Kinder, die bis zum 30.06.2024 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können angemeldet werden.


Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Das anzumeldende Kind ist von den Erziehungsberechtigten persönlich vorzustellen.


Die Kinder sind in der Grundschule anzumelden, der ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort (Haupt-wohnsitz) zugeordnet ist (Schulbezirke).


Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder kann auch in diesem Jahr online erfolgen. Anmeldformulare dazu finden Sie auf unserer Internetseite unter www.moeckern-flaeming.de. Bitte informieren Sie sich dort und füllen das entsprechende Formular aus.


Die Zuordnung der Orte zu den jeweiligen Grundschulen finden Sie nachfolgend aufgeführt. Sollten Ihrerseits Fragen bestehen, können Sie die Grundschule auch telefonisch erreichen.


Grundschule Grabow – 03921/4178691
(Schulbezirk: Drewitz, Dörnitz, Friedensau, Grabow, Grünthal, Kähnert, Ziegelsdorf, Krüssau, Brandenstein, Küsel, Rietzel, Stresow, Theeßen, Räckendorf, Wüstenjerichow)


Grundschule Loburg – 039245/2448
(Schulbezirk: Hobeck, Klepps, Göbel, Loburg, Bomsdorf, Rottenau, Wahl, Lübars, Glien-ecke, Klein Lübars, Riesdorf, Rosian, Isterbies, Schweinitz, Zeppernick, Brietzke, Dalchau, Kalitz, Wendgräben)


Grundschule Möckern – 039221/60962
(Schulbezirk: Hohenziatz, Lüttgenziatz, Möckern, Lüttnitz, Pabsdorf, Wallwitz)


Grundschule Wörmlitz – 039224/322
(Schulbezirk: Büden, Stegelitz, Tryppehna, Wörmlitz, Zeddenick, Ziepel, Kampf, Landhaus)


Grundschule Tucheim (Stadt Genthin) – 039346/240
Anmeldungen schriftlich nach Aufforderung durch die Grundschule.
(Schulbezirk: Magdeburgerforth, Reesdorf)

[öffentliche Bekanntmachung]

[https://www.moeckern-flaeming.de/seite/503573/schulanmeldung-zum-schuljahr-2024-2025.html]

Foto zu Meldung: Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 in den zuständigen Grundschulen

Störung bei der Straßenbeleuchtung in Hohenziatz

(22. 12. 2022)

Derzeit besteht eine Störung der Straßenbeleuchtung in der Ortslage Hohenziatz in den Straßen Alt Frose, Wiesenweg und Karl-Marx-Straße. Diese ist auf einen Kabelfehler zurückzuführen, welcher zunächst mittels eines Kabelfehlermesswagens lokalisiert werden muss.

Erst dann kann das beschädigte Kabel  freigelegt und repariert werden. Die entsprechenden Aufträge zur Behebung des Schadens sind bereits ausgelöst.

Die Beseitigung der Funktionsstörung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

Foto zu Meldung: Störung bei der Straßenbeleuchtung in Hohenziatz

Störung bei der Straßenbeleuchtung in Zeppernick

(28. 10. 2022)

Derzeit besteht eine Störung der Straßenbeleuchtung in der Ortslage Zeppernick in der Loburger Straße. Diese  ist auf einen Kabelfehler zurückzuführen, welcher zunächst mittels eines Kabelfehlermesswagens lokalisiert werden muss. Erst dann kann das beschädigte Kabel  freigelegt und repariert werden. Die entsprechenden Aufträge zur Behebung des Schadens sind bereits ausgelöst.
Die Beseitigung der Funktionsstörung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

Foto zu Meldung: Störung bei der Straßenbeleuchtung in Zeppernick

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV)

(01. 09. 2022)

Liebe Bürgerinnen und Bürger die unten beigefügten Verordnung der Bundesregierung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Diese Verordnung gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.

[Verordnung der Bundesregierung]

Stadtsanierung in der Stadt Loburg - Abschlussbericht

(16. 08. 2022)

Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Loburg – Innenstadt“ wurde erstmalig im Jahr 1992 in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ des Landes Sachsen-Anhalt mit einem ca. 31,5 ha großen Gebiet aufgenommen. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgte durch Bund und Land sowie durch einen Eigenanteil der Stadt.

 

Nunmehr liegt nach 30 Jahren seit Beginn der Maßnahme der Abschlussbericht vor.

 

Sie finden den Bericht als Anlage zu dieser Meldung in kleiner und großer Auflösung ( 2 bzw. 10 MB).

[Abschlussbericht mit geringer Auflösung]

[Abschlussbericht mit normaler Auflösung]

Foto zu Meldung: Stadtsanierung in der Stadt Loburg - Abschlussbericht

Sagenhaft - Der Fläming

(12. 08. 2022)

Der wundervolle Beitrag des MDR in der Sendung „Sagenhaft“ wurde am 14.08.2022 ausgestrahlt. Die Beiträge sind in der Mediathek noch abrufbar.

Die Vorankündigung mit einem kurzen Teaser und den kompletten Beitrag finden Sie unter den unten angegebenen Links. 

[Vorankündigung]

[kompletter Beitrag]

Foto zu Meldung: Sagenhaft - Der Fläming

Fahrgäste gestalten Nahverkehr

(25. 07. 2022)

Heute startet das fünfte Fahrgastforum der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH. Bis zum 5. August haben Fahrgäste die Möglichkeit, Meinungen, Wünsche und Anregungen zu äußern, wie der Nahverkehr in Sachsen-Anhalt verbessert werden kann. Das aktuelle Thema der Diskussionsrunde ist die „Ausstattung von Zügen“. Die Ergebnisse des Austauschs fließen in die zukünftige Gestaltung des Bahn-Bus-Landesnetzes Mein Takt ein.

 

„Das Neun-Euro-Ticket und seine rege Nutzung durch die Fahrgäste hat in den letzten Wochen mit dem Brennglas die Stellen im öffentlichen Nahverkehr aufgezeigt, an denen noch nachgebessert werden muss. Dazu gehört unter anderem die Ausstattung der Züge, weil wir wollen, dass sich die Fahrgäste jederzeit und unabhängig von der Auslastung in den Zügen wohlfühlen. Auch deshalb erhoffen wir uns aus dem Fahrgastforum konstruktive Hinweise, wie wir dieses Ziel erreichen können“, zeigt sich NASA-Geschäftsführer Peter Panitz optimistisch.

 

Die Anregungen der Fahrgäste werden fachlich ausgewertet und fließen, wenn sie sich als umsetzbar erweisen, in die ÖPNV-Planung des Landes für die nächsten Jahre mit ein. Das Fahrgastforum startete 2020. In regelmäßigen Abständen stellt die NASA ein aktuelles Thema zum Bahn-Bus-Landesnetz digital zur Diskussion. In den darauffolgenden zwei Wochen können sich Fahrgäste dazu äußern und eigene Themenwünsche vorschlagen.

 

Zu erreichen ist das Fahrgastforum über www.mein-takt.de/fahrgastforum

[Pressemitteilung]

Foto zu Meldung: Fahrgäste gestalten Nahverkehr

Kita „Gänseblümchen“ zu Besuch in der Dorfkirche St. Petri zu Stegelitz

(05. 04. 2022)

In der Vor-Osterzeit werden in der Kita Stegelitz nicht nur Eier bemalt, Zweige geschmückt und Frühlingsboten gepflanzt. Es wird auch aus Büchern vorgelesen, dass z.B. die Christen Ostersonntag die Auferstehung Jesu feiern. Dazu sind heute die Kinder der Kita zu einem Besuch in die Dorfkirche St. Petri gegangen, wo der Pfarrer Martin Vibrans alle begrüßte. Gespannt folgten die Kinder seinen Worten. Anschließend durften wir den wunderschönen Klängen der Orgel lauschen. Denn die Kreiskantorin Cornelia Frenkel, spielte für die Kindergartenkinder das Lied „Summ summ“ und alle Kinder stimmten sofort mit ein. Ein herrlicher Klang in der Kirche ließ die Kinder faszinieren.

 

Kirche-1
Kirche-3
Kirche-4
Kirche-2

 

Foto zu Meldung: Kita „Gänseblümchen“ zu Besuch in der Dorfkirche St. Petri zu Stegelitz

Traditionen auch in Corona-Zeiten aufrechterhalten

(25. 11. 2021)

Weihnachtsmärchen „Frau Holle“ in der Kita Gänseblümchen

 

Die Kinder der Kita „Gänseblümchen“ präsentieren über viele Jahre schon ein kleines Programm zur Rentnerweihnachtsfeier in Stegelitz. 2020 fiel es bereits wegen der Corona Pandemie ins Wasser und in diesem Jahr wiederholte sich die Absage. Die Kinder hatten schon so fleißig das Märchen „Frau Holle“ geübt, dass ein Elternteil die Prämiere filmte. Nun haben alle etwas davon und können sich das Märchen zuhause ansehen. Ein Dank an die Eltern für die schönen Kostüme und selbstgebauten Kulissen.

 

Foto1

 

Foto3

Foto zu Meldung: Traditionen auch in Corona-Zeiten aufrechterhalten

DigitalPakt Schule in den Grundschulen der Stadt Möckern

(01. 11. 2021)

Der Stadt Möckern als Träger der Grundschulen Grabow, Loburg, Schlossschule Möckern und „Heinrich Heine“ Wörmlitz wurden Fördermittel zur weiteren Ausstattung der Einrichtungen mit digitaler Technik bewilligt. Die Mittel stammen aus dem Bundesförderprogramm DigitalPakt Schule.

 

Lesen Sie mehr in der beigefügten Presseinformation.

[Presseinformation]

Foto zu Meldung: DigitalPakt Schule in den Grundschulen der Stadt Möckern

Spendenaufruf

(20. 07. 2021)

Spendenaufruf von Bürgermeister Frank von Holly zur Hochwasserkatastrophe:

 

Chaos, Verwüstung und Leid - jeder von uns hat in den vergangenen Tagen die schrecklichen Bilder der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands gesehen. Viele von uns haben noch immer die Ereignisse der Hochwasserkatastrophe in unserer Region aus den Jahren 2002 und 2013 vor Augen und wissen, wie schwer es die Betroffenen hatten, wieviel Leid und welche Verluste diese verkraften mussten.

Allen Bürgern, die die Opfer der Hochwasserkatastrophe unterstützen möchten, empfehlen wir die auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter www.gardelegen.de/die-stadt/aktuelles/eintrag/spenden-fuer-die-hochwassergebiete/ veröffentlichten Spendenorganisationen.

Bitte sammeln Sie keine Sachspenden und fahren Sie nicht spontan ins Katastrophengebiet um zu helfen. Dies führt nur zu unnötigen Folgeproblemen vor Ort.

Foto zu Meldung: Spendenaufruf

Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern in Trägerschaft der Stadt Möckern

(18. 06. 2021)

Aufgrund der gesunkenen Inzidenzwerte und in Anwendung der

14. Eindämmungsverordnung vom 16.06.2021 wird die Nutzung der kommunalen Dorfgemeinschaftshäuser unter speziellen Auflagen freigegeben.

 

Bitte lesen Sie hierzu die anhängende Freigabe.

 

 

[Freigabe DGH 14. VO]

Ein Lächeln für Dich

(05. 03. 2021)

Da staunte die Stadtgöttin vor dem Rathaus Möckern nicht schlecht, als ihr vor einigen Tagen kleine und große „Menschenkinder“ viele bunt bemalte Steine zu Füßen legten. Trotz andauerndem Lockdown und für viele noch immer nicht zufriedenstellenden Lockerungen schafften es diese fleißigen Helfer/innen, den Mitmenschen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern und ihnen damit auch Hoffnung zu Zuversicht zu vermitteln. Die Stadtgöttin bedankt sich bei den Hoffnungsgebern – Schauen Sie vorbei, ein Lächeln ist ihnen sicher!

Foto zu Meldung: Ein Lächeln für Dich

Was macht meine Heimat sehenswert?

(05. 02. 2021)

Wie würden Sie einem Außenstehenden einen Ausflug in die Einheitsgemeinde Möckern schmackhaft machen?

 

Diese Frage stellte die Volksstimme vor einiger Zeit u.a. dem Landrat Steffen Burchhardt, dem Bürgermeister der Stadt Möckern Frank von Holly , dem Volksbank-Vorstand Stefan Hildebrand und der amtierenden Flämingkönigin Dörte Breidenbach.

 

Doch wie sehen die Einwohner der flächenmäßig viertgrößten Stadt Deutschlands ihre eigene Heimat, welche Sehenswürdigkeiten oder naturbelassenen Orte lieben sie besonders? 

 

Bitte schreiben Sie uns, welchen Ihrer Lieblingsplätze ein Besucher unserer Stadt Möckern unbedingt gesehen und besucht haben sollte

an . Gemeinsam mit der Volksstimme werden wir Ihre Zusendungen, die gern mit einem Foto versehen werden können, auswerten und in der Volksstimme und auf der Homepage der Stadt Möckern veröffentlichen.

 

 

Hier die ersten Meldungen aus dem Stadtgebiet:

Die Jerichower Schweiz um Magdeburgerforth

Eine der landschaftlichen Besonderheiten im Nordosten der Stadt Möckern ist die Jerichower Schweiz, die von den letzten Ausläufern des Flämings gebildet wird. Besonders schön ist die Jerichower Schweiz rund um Magdeburgerforth. Hier gibt es sogar richtige Berge – zumindest dem Namen nach – zum Beispiel die Eichberge östlich von Magdeburgerforth oder die Klingeberge südlich des Dorfes. Beide Höhenzüge gehören mit stolzen 80 und fast 100 Metern über dem Meer zu den markanten Punkten der Jerichower Schweiz. Dazwischen schlängelt sich malerisch der Bach Gloine in Richtung des Dorfteiches von Magdeburgerforth. Der Bach fließt auf knapp 60 Metern über dem Meer, so dass sich, bei geringer Gesamthöhe, doch eine recht interessante Profilierung ergibt. In der abwechslungsreichen Landschaft mit alten Laubmischwäldern lassen sich zahlreiche seltene Tiere, darunter Biber und Eisvogel, beobachten.

Der Heimatverein Gloinetal Magdeburgerforth organisiert regelmäßig geführte Wanderungen durch die Jerichower Schweiz, bei denen die Gäste nicht nur den Reiz der Landschaft genießen können, sondern auch mit interessanten Informationen über die Region und nach der Wanderung auch mit einem Imbiss versorgt werden.

 

Rüdiger Claus

Ortsbürgermeister Magdeburgerforth

 

 

Conrad Schröder aus Magdeburg, der in der Publikation Die Provinz Sachsen in Wort und Bild einen sehr interessanten Text über die Jerichower Schweiz verfasst hat und offensichtlich ein großer Bewunderer dieser Gegend war, textete um 1900:

Vogelsang und Blumenduft,
Reine, frische Waldesluft,
Dichtes Laub mit kühlem Schatten,
Bunte Blumen, grüne Matten:
Sehet ihr, das ist der Reiz,
Uns’rer Jerichower Schweiz!

Conrad Schröder, Die Jerichower Schweiz, in Die Provinz Sachsen in Wort und Bild, Band 1, 2. Auflage, Verlag von Julius Klinkhardt, Leipzig und Berlin, 1902

 

Foto zu Meldung: Was macht meine Heimat sehenswert?

Umtausch von Führerscheinen

(05. 02. 2021)

Umtausch von Führerscheinen

 

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl.: Vorderseite, Feld 4b). Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins muss ca. 6 Monate vor der jeweiligen Umtauschfrist bei der Führerscheinbehörde (Landkreis Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg) gestellt werden. Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung unter den Rufnummern 03921/ 949-3663, 3654, oder 3657 erforderlich. Für den Umtausch wird neben dem alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.

 

Bei einem Papierführerschein richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:

 

Geburtsjahr

Umtausch bis zum:

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später 

19.01.2025

 

Bei einem Kartenführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (vgl. Vorderseite, Feld 4b):

 

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum:

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

 

Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Der neue Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren.

[Pressemitteilung Landkreis Jerichower Land]

Online-Terminbuchung im Einwohnermeldeamt/Bürgerservice und Standesamt der Stadt Möckern

(23. 10. 2020)

Wartezeiten bequem mit wenigen Klicks vermeiden

 

Das Einwohnermeldeamt/Bürgerservice sowie das Standesamt Möckern haben in der letzten Woche auf die Online-Terminvergabe umgestellt.
Aufgrund der Entwicklung im Zusammenhang mit der Verbreitung des COVID19-Virus sind Vorsprachen für alle Anliegen in diesen Bereichen ausschließlich mit einem Termin möglich.
Diesen können Sie schnell und einfach unter www.moeckern-flaeming.de über den Terminbuchungsbutton links auswählen und sparen am Ende auch Wartezeit im Amt. Über die Auswahl des Standortes gelangen Sie zur Auswahl der Leistung und des freien Termins. Nach Eingabe des vollständigen Namens und einer E-Mail-Adresse erhalten Sie umgehend eine Terminbestätigung per E-Mail.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld Ihres Termins über die vorzulegenden Unterlagen. Dazu können Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Möckern unter dem Menüpunkt „Was erledige ich wo?“ unter der Stichwortsuche die entsprechende Leistung auswählen.

Foto zu Meldung: Online-Terminbuchung im Einwohnermeldeamt/Bürgerservice und Standesamt der Stadt Möckern

Starker Anstieg der Corona-Zahlen: Landkreis Jerichower Land schränkt Veranstaltungen und Feiern ein

(22. 10. 2020)

Im Jerichower Land gelten ab sofort zusätzliche Beschränkungen für öffentliche Veranstaltungen und private Feiern. Nunmehr sind private Feiern auf 20 Personen begrenzt, unabhängig von ihrem Anlass und der Örtlichkeit.

Bitte lesen Sie in der beigefügten Pressemitteilung des Landkreises weiter.

[Pressemitteilung vom 21.10.2020]

[Allgemeinverfügung des Landkreises vom 21.10.2020]

Foto zu Meldung: Starker Anstieg der Corona-Zahlen: Landkreis Jerichower Land schränkt Veranstaltungen und Feiern ein

53 digitale Endgeräte sind in den Grundschulen der Stadt Möckern angekommen

(20. 10. 2020)

Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt haben nach Maßgabe des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 der Stadt Möckern insgesamt 24.115,00 € zur Beschaffung digitaler Endgeräte zur Verfügung gestellt.
Dabei konnte der Schulträger entscheiden, ob er diese selbst beschafft oder zentral über das Land Sachsen-Anhalt beschaffen lässt. Für die zentrale Beschaffung stellte das Land eine Auswahl von acht verschiedenen Gerätetypen an digitalen Endgeräten zur Verfügung. Da an den Grundschulen der Stadt Möckern bereits Klassensätze digitaler Endgeräte zur Verfügung stehen, hat die Stadt Möckern den passenden Gerätetyp ausgewählt und diesen zentral vom Land beschaffen lassen. Der große Vorteil der zentralen Beschaffung war hier die Zeitersparnis. Somit konnten die digitalen Endgeräte zügig den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus investierte der Schulträger zusätzlich ca. 4.600,00 € für die Inbetriebnahme und die Installation der schulspezifischen Apps. Seit dem 16.10.2020 sind die digitalen Endgeräte betriebsbereit und an folgenden Schulen im Einsatz:

Grundschule Grabow 11 Tablets
Grundschule Loburg 19 Tablets
Grundschule Schloss Möckern 16 Tablets
Grundschule „Heinrich Heine“ Wörmlitz 7 Tablets

    
Grundsätzlich kommen die digitalen Endgeräte zentral im Unterricht zum Einsatz und stehen bei Bedarf auch zur Ausleihe bereit.
 

Foto zu Meldung: 53 digitale Endgeräte sind in den Grundschulen der Stadt Möckern angekommen

Masernschutzgesetz gilt ab dem 01. März 2020

(27. 02. 2020)

Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Mit diesem Artikelgesetz wird insbesondere das Infektionsschutzgesetz geändert. Demnach gilt  für Personen, die nach 1971 geboren sind und in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort tätig sind, dass sie einen gemäß den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen.

Als Gemeinschaftseinrichtungen gelten Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen sowie Heime und Ferienlager.

Der Nachweis ist gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Dieser kann erbracht werden durch

  • Vorlage einer Impfdokumentation (z. B. Impfausweis) oder eines ärztlichen Zeugnisses, darüber, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht,
  • Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Impfungen erfolgen konnten oder
  • Vorlage der Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach bereits vorgelegen hat.

Bei minderjährigen Personen sind die Sorgeberechtigten für die Nachweiserbringung verantwortlich.

Personen, die am 1. März 2020 bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort tätig sind, haben den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 zu erbringen.

Fragen und Antworten findet man auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums unter:

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

Verbrennen in der Feuerschale / im Feuerkorb

(14. 09. 2018)

Was darf in einer Feuerschale / in einem Feuerkorb verbrannt werden?

 

Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen, die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen.

Sie dürfen ausschließlich mit naturbelassenem stückigen Holz, z.B. Scheitholz und Hackschnitzeln, Holzbriketts oder Holzpellets betrieben werden.

 

Begründung / Rechtsgrundlagen:

 

Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Möckern

 

Nach § 7 "Offene Feuer im Freien" der Gefahrenabwehrverordnung der Stad Möckern, ist gem. Abs. 1 das Anlegen und Unterhalten von Traditions-, Lager- du anderen offenen Feuern, einschließlich Flämmen verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Stadt Möckern Diese Genehmigung ersetzt nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder des sonstigen Verfügungsberechtigten. Andere Bestimmungen, nach denen offenes Feuer gestattet oder verboten ist, bleiben unberührt.

 

Ausgenommen von offenen Feuern sind nach Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung mobile oder stationäre Grillgeräte und -anlagen sowie Feuerungsanlagen (Feuerkörbe, Feuerschalen) im Durchmesser bis 2,00 m.

 

Kreislaufwirtschaftsgesetz

 

Die Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Jerichower Land ist durch den damaligen Landrat aufgehoben worden (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 06 am 24.03.2011).

Seitdem besteht das Verbot zum Verbrennen von Gartenabfällen.

 

Grundlegend bestimmt sich Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Satzung über die Vermeidung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft (Abfallentsorgungssatzung) des Landkreises Jerichower Land.

Nach § 3 KrWG sind Abfälle alle Stoffe und Gegenstände, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Eine Entledigung ist anzunehmen, wenn der Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt. Der Wille zur Entledigung ist anzunehmen, wenn deren ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird.

Der Besitzer muss sich Stoffen und Gegenständen entledigen, wenn diese nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung verwendet werden.

 

Bioabfälle (§ 3 Abs. 7) im Sinne des KrWG sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterial bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle etc.

Ergänzend nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung sind Grünabfall/Bioabfall unbehandelte pflanzliche Abfälle wie Rasen-, Baum- und Strauch- und Heckenschnitt, Wurzelholz und Laub.

 

Nach § 17 Abs. 1 KrWG sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.

Zwar besteht diese Überlassungspflicht nach § 8 Abs. 4 Abfallentsorgungssatzung nicht, soweit diese Abfälle auf dem genutzten Grundstück selbst verwertet werden können. Die Eigenverwertung und somit Befreiung vom Anschlusszwang und der Überlassungspflicht richtet sich nach § 5 Abs. 5 Satz 2 bei Vorliegen eines Kompostplatzes in ausreichender Größe sowie einer ausreichenden Fläche für die Ausbringung des Kompostes.

 

Ferner dürfen nach § 28 Abs. 1 Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

 

Zusammenfassend ist es verboten sämtlichen Ab- und Verschnitt, sowie Laub und Unkraut zu verbrennen.

Die Kompostierung ist erlaubt, andernfalls hat die Entsorgung in der Bioabfalltonne über den Landkreis Jerichower Land zu erfolgen.

Hierzu ist auch eine Erklärung im Abfallwegweiser 2018 auf Seite 12 enthalten bezüglich der Behandlung von Bioabfall. Dieser Wegweiser wurde an alle Haushalte Anfang 2018 verteilt.

Ein Verbrennen von grünem Material, welches als Bioabfall zählt, ist verboten und stellt einen Verstoß gegen § 28 Abs. 1 KrWG dar.

Diese Ordnungswidrigkeit ist beim Landkreis Jerichower Land anzuzeigen.

 

Bundesimmissionsschutz / zulässiges Material

 

Handelsübliche Feuerschalen sind im Sinne des Immissionsschutzrechts sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer dienen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden. Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes stückiges Holz (§ 3 Abs. 1 Nr.4 der 1. BImSchV) oder Presslinge in Form von Holzbriketts (§ 3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BImSchV). Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen, die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen.

 

Abschließend kann festgehalten werden, dass Feuerschalen und Feuerkörbe nur mit naturbelassenem stückigen Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen und Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder in Form von Holzpellets sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität betrieben werden dürfen.

 

Foto zu Meldung: Verbrennen in der Feuerschale / im Feuerkorb

Meldung bei defekter Straßenbeleuchtung

(11. 05. 2016)

Zur Meldung über bestehende Störungen bei der Straßenbeleuchtung steht eine neue Möglichkeit zur Verfügung:

 

Auf der Internetseite der Stadt finden Sie unter Verwaltung > Formulare einmal die Möglichkeit ein Formular in Papierform auszudrucken.

 

Des Weiteren können Sie dort auch ein Online-Formular nutzen. Dieses wird direkt an die zuständige Mitarbeiterin Frau Wendt gesendet. Bei Bedarf können Sie dort auch 2 Fotos (Je < 2 MB) anfügen.

 

[Zum Angebot]

Foto zu Meldung: Meldung bei defekter Straßenbeleuchtung