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Antrag auf Beschulung außerhalb des Schulbezirks

Damit Ihr Antrag auf Beschulung außerhalb des Schulbezirks reibungslos bearbeitet werden kann, ist es entscheidend, alle Felder vollständig und korrekt auszufüllen. Nur so können die zuständigen Stellen Ihre Anfrage schnell prüfen und eine passende Entscheidung treffen. Unvollständige Angaben können zu Verzögerungen oder Rückfragen führen, die den Prozess unnötig verlängern. Nehmen Sie sich deshalb einen Moment Zeit, um alle erforderlichen Informationen sorgfältig einzutragen.

 

 

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Angaben zu allen Sorgebrechtigten  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Tel.-Nr.* 
 
 
 
 
 
Informationen zum Kind  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bevor Ihr Kind in einer Grundschule außerhalb des Schulbezirks gemäß § 41 Abs. 1 Schulgesetzt des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) aufgenommen werden kann, ist die Zustimmung der aufnehmenden Schulleitung und des aufnehmenden Schulträgers sowie der abgebenden Schulleitung und des abgebenden Schulträgers erfolderlich.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zustimmung der Sorgeberechtigten* 
 
Hinweis zum Antrag* 
 

Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist § 41 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Verwaltungskosten- satzung.

 
Fahrkosten* 
 
Datenschutz* 
 
Datenverarbeitung im Verwaltungsverfahren - Kita und Schulen* 
 

Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.


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