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Neuwahl der Stadtwehrleitung und des Stadtjugendwartes

Neuwahl der Stadtwehrleitung und des Stadtjugendwartes (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Neuwahl der Stadtwehrleitung und des Stadtjugendwartes

Gemäß den Vorschriften des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Brandschutzgesetz - BrSchG) und der Satzung der Stadt Möckern über die Einrichtung der Feuerwehr erfolgt im Jahr 2023 turnusmäßig die Neuwahl der Stadtwehrleitung und des/der Jugendwartes/in.

 

Die Stadtwehrleitung besteht aus dem/der Stadtwehrleiter/in und 3 Stellvertreter.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Stellenausschreibungen.