Stadt Möckern
In der Stadt Möckern leben 13.138 Einwohner in 50 Ortsteilen. Gemäß der früheren Gemeindestruktur wurden die Ortsteile zu Ortschaften zusammengefasst. Die Belange vor Ort werden durch Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister geregelt. |
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Außenstelle Küsel | ||
Mit der kommunalen Neugliederung wurde gerade für dieses sehr dünn besiedelte Gebiet im Südosten des Landkreises Jerichower Land die grundlegenden Voraussetzungen für eine leistungsfähige, bürgernahe und bezahlbare Kommunalverwaltung geschaffen. Neben dem Hauptsitz im Rathaus Möckern finden die Bürger in den Außenstellen in Küsel und im Rathaus Loburg qualifizierte Bürgerbüros vor, um ihre Verwaltungsangelegenheiten ortsnah erledigen zu können. |
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Natürlich werden alle anderen kommunalen Aufgaben konsequent flächendeckend erledigt. 14 Kindereinrichtungen mit insgesamt 610 Plätzen gewährleisten eine vollkommene Bedarfsdeckung. In 4 kommunalen |
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Rathaus Loburg |
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Grundschulen lernen ca. 450 Kinder. 1 Sekundarschule in Trägerschaft des Landkreises ergänzt das Angebot.
Die Theologische Hochschule Friedensau ist eine herausragende Einrichtung der Erwachsenenbildung. |
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27 Freiwillige Feuerwehren in den Ortschaften sichern flächendecken den Brandschutz und die Hilfeleistung. Sie tragen zudem erheblich zum gesellschaftlichen Leben bei. 4 Freibäder, die Stadthalle, eine Vielzahl an Sporteinrichtungen, Dorfgemeinschaftshäusern und Heimatstuben bieten den zahlreichen Vereinen vor Ort ein breites Betätigungsfeld. Ehrenamtliches Engagement auf allen Ebenen und in allen Orten bewirkt den |
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Erhalt der gemeindlichen Identität und des örtlichen Brauchtums.
Durch die mehrfachen Anbindungen an die A2, die Bundesstraßen 246 und 246a ist die Stadt verkehrstechnisch gut erschlossen. Nicht nur die Landeshauptstadt Magdeburg und das Mittelzentrum Burg sind dadurch unweit entfernt, auch Berlin oder Leipzig sind in ca. einer Stunde zu erreichen. |
Rathaus Möckern | |
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Verschiedene Gewerbegebiete, attraktive Wohnlagen für verschiedene Ansprüche, eine ausgewogene und dem ländlichen Bedarf angepasste soziale Infrastruktur bilden gute Bedingungen für Familien in allen Lebenslagen.
Auf der Grundlage einer ausgeprägten Vereinsstruktur fließen Tradition und menschliches Miteinander ebenso ein, wie neue Ideen in das breit gefächerte öffentliche Leben. |
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Unsere Wappen: |
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Aktuelle Meldungen
Schießwarnung für die Monate März und April
(28. 03. 2023)Der Truppenübungsplatz Altengrabow hat für die Monate März und April eine Schießwarnung herausgegeben.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Foto: Schießwarnung für die Monate März und April
Pfarreiche in Klein Lübars (OT von Möckern bei Magdeburg) als Nationalerbe-Baum ausgewählt
(27. 03. 2023)Wer diese Eiche das erste Mal sieht, wird wohl meistens denken oder sogar sagen: „Boah – sowas an Eiche hab ich ja noch nie gesehen!“ Weshalb sie auch bisweilen „Bilderbucheiche“ genannt wird. Denn es gibt wohl kaum andere, sehr alte Eichen mit noch so vollkommener, unangetasteter Krone. Wenn man darunter oder davor steht, ist der Eindruck überwältigend: es scheinen noch alle (lebenden und toten) Äste erhalten zu sein. Die untersten Seitenäste befinden sich in 2,5 m Höhe am Stamm und darüber folgt Ast auf Ast mit gewaltiger Länge. Die Krone ist 37 m breit und hat etliche „Astschleppen“ bis zum Boden.
Um diesen Zustand zu erhalten, wird darauf hingewiesen (auf der Tafel und durch im Kreis um die Eiche ausgelegte Steine), dass man nicht unter die Krone laufen darf, da keine toten Äste entfernt werden. Entspannend ist dabei, dass selbst ein gelegentlich abbrechender Ast immer auf einem darunter befindlichen zu liegen kommt und nicht wie sonst bei den meisten Alteichen aus 20-30 m Höhe im freien Fall auf den Boden trifft. Diese Krone ist wahrlich eine Skulptur und damit auch der ganze Baum ein Naturwunder.
Weitere Informationen entnehmen sie dem beigefügten Link.
[Internetseite Nationalerbe-Baum]
Foto: Pfarreiche in Klein Lübars (OT von Möckern bei Magdeburg) als Nationalerbe-Baum ausgewählt
Wölfe in Möckern und Umgebung: Territorium größer als bisher bekannt
(27. 03. 2023)Wölfe leben in unterschiedlich großen Territorien. Über das Territorium des Möckerner Rudels, das für Aufsehen in der Gegend sorgt, ist jetzt deutlich mehr bekannt. Zwei Jungtiere waren 2022 mit Sendern ausgestattet worden, die das Wolfskompetenzzentrum ausgewertet hat. Über die Ergebnisse haben wir mit Antje Weber vom Wolfskompetenzzentrum gesprochen. Alle aktuellen Meldungen zum Wolf in Sachsen-Anhalt, die wichtigsten Fragen und Antworten sowie Zahlen zur Population und Territorien der Wölfe sammeln wir hier: Der Wolf in Sachsen-Anhalt
Foto: Wölfe in Möckern und Umgebung: Territorium größer als bisher bekannt
Umweltpreis 2023
(07. 03. 2023)Heute schon die Umwelt geschützt?
Ihr engagiert euch durch Aktionen und Projekte für den Umweltschutz in Sachsen-Anhalt? Ihr habt neue Ideen oder Methoden entwickelt oder verfolgt neue Ansätze mit eurem Projekt? Vielleicht sind die Methoden auch altbewehrt, richten aber das Augenmerk auf etwas noch wenig Beachtetes? Euer Schaffen hat Vorbildcharakter für die Menschen in Sachsen-Anhalt? Dann bewerbt euch JETZT auf den Umweltpreis Sachsen-Anhalt 2023!
Seit 27 Jahren zeichnet die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) beispielhafte Umweltaktivitäten und -projekte in Sachsen-Anhalt mit dem Umweltpreis Sachsen-Anhalt aus. In diesem Jahr richtet die SUNK ihren Preis verstärkt an Projekte, die das Motto „Innovativ für den Umweltschutz“ in den Fokus rücken. Egal ob mit Bezug zu Bildung und Forschung, praktisch umgesetzt oder medial aufgearbeitet, wir suchen Aktivitäten und Projekte, die seit mindestens einem Jahr aktiv sind und in Sachsen-Anhalt stattfinden.
Mit dem Umweltpreis Sachsen-Anhalt zeichnet die SUNK vielfältige Aktivitäten im Rahmen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes im Land Sachsen-Anhalt aus. Der Preis soll gebührende Anerkennung ermöglichen und dazu beitragen, andere zum Mit- und Nachmachen zu motivieren. Die Ausschreibung erfolgt unter wechselnden Jahresthemen.
Sonderpreis: Umwelt-Ehrenpreis 2022
Der Stiftung ist die Wertschätzung von ehrenamtlicher Tätigkeit ein ganz besonderes Anliegen. Zahlreiche Aktivitäten im Umweltschutz wären ohne den persönlichen Einsatz von vielen Ehrenamtlichen kaum denkbar. Daher wird neben Projekten auch langjähriges Engagement von Personen oder Personengruppen mit dem Umwelt-Ehrenpreis prämiert. Dieser wird unabhängig vom Motto des Umweltpreises vergeben. Vorschläge zu einer Person oder Personengruppe mit langjährigem Engagement können über das Bewerbungsformular (auch ohne eigene Bewerbung) abgegeben werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie allgemein zum Zweck der Durchführung der Maßnahme gebildete Zusammenschlüsse, Vereine, Verbände, Kirchen, Arbeitsgemeinschaften, Kindertagesstätten, Schüler:innen aus allen Schulformen und Jahrgängen, Initiativen oder Privatpersonen. Gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass die eingereichten Projekte und Vorhaben in Sachsen-Anhalt realisiert werden oder bereits umgesetzt worden sind, mindestens aber seit einem Jahr bestehen. Es können Einzel- oder Gruppenarbeiten eingereicht werden. Ausgeschlossen sind Beiträge, die vorrangig im Rahmen geschäftlicher und gewerblicher Aktivitäten durchgeführt werden sowie Abschluss- oder Belegarbeiten.
Die Bewerbungsunterlagen befinden sich online unter https://www.sunk-lsa.de/umweltpreis. Wir bitten um Verständnis, dass ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden können, die anhand der aktuellen Bewerbungsunterlagen auf der Website erstellt wurden.
Die Einsendung der Wettbewerbsunterlagen erfolgt entweder per Post oder per E-Mail (eine PDF bis zu max. 15 MB).
Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Steubenallee 2 in 39104 Magdeburg
E-Mail:
Internet: www.sunk-lsa.de
Letzter Abgabetermin für die Bewerbungsunterlagen ist Freitag, der 7. Mai 2023.
Bewertung
Eine Jury bewertet die eingereichten Wettbewerbsbeiträge und ermittelt die Preisträger:innen. Die Jury behält sich vor, Sonder- und Ehrenpreise zu vergeben. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Neben Urkunden und Sachpreisen steht für die Geldpreise eine Gesamtsumme von 20.000 EUR zur Verfügung. Die Preisgelder verstehen sich als Anerkennung für die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb. Die Auszahlung erfolgt als Zuwendung ohne Gegenleistungen. Nachweise zur weiteren Verwendung müssen nicht vorgelegt werden. Gern können Sie die Stiftung über die Projekte und Aktivitäten, für die die Gelder eingesetzt werden, informieren.
Auszeichnung & Abschlussveranstaltung
Die Auszeichnung ist Teil des Wettbewerbes um den Umweltpreis. Die Festveranstaltung mit Verleihung des Umweltpreises findet voraussichtlich am Mittwoch, den 5. Juli 2023, in Magdeburg statt. Der genaue Ort der Preisverleihung wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Rücksendung
Wir bitten um Verständnis, dass eingesandte Unterlagen nach Terminvereinbarung persönlich bei der SUNK abgeholt werden können, jedoch keine postalische Rücksendung erfolgt.
Fragen
Für Fragen steht Ihnen Manuel Pape telefonisch (0391 556866-24) sowie per E-Mail
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Foto: Umweltpreis 2023
Schöffenwahl 2023
(09. 02. 2023)Im Jahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen.
Lesen Sie mehr auf der entsprechenden Seite ...
[Informationen zur Schöffenwahl 2023]
Foto: Schöffenwahl 2023
Hinweise zu Steuervordrucken ab dem Veranlagungszeitraum 2022
(06. 02. 2023)Ab dem 01. Januar 2023 stellen die Finanzämter den Städten und Gemeinden keine Steuervordrucke mehr zur Verfügung. Daher können die Bürgerbüros die Einkommenssteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme auslegen.
Um Papiervordrucke weiterhin zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form nutzen zu können, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Elster-Portal www.elster.de
Nach einer Registrierung, die einmalig nach ca. 2 Wochen abgeschlossen ist, können die Vorteile, wie die vorausgefüllte Erklärung und die elektronische Übermittlung von Belegen oder Anfragen genutzt werden.
- einfachELSTER www.einfach.elster.de/erklaerung/ui/
Diese Programmvariante von ELSTER wurde für Steuerpflichtige mit Renten –oder Pensionseinkünften entwickelt. Die Registrierung ist einfacher und damit schneller abgeschlossen. Auch die Befüllung der Daten beschränkt sich auf wenige Angaben.
- Formulare als Ausdruck aus dem Vordruckcenter des Bundes www.formulare-bfinv.de
Die benötigten Vordrucke können als leere PDF-Version oder ausgefüllt ausgedruckt werden. Im Formularcenter sind alle Vordrucke erhältlich, die für die persönliche Steuererklärung benötigt werden.
- Versand durch die Finanzämter
Die Vordrucke können auch beim zuständigen Finanzamt telefonisch oder postalisch angefordert werden. Die Ansprechpartner sind im letzten Steuerbescheid zu finden.
- Abholung im Finanzamt
Um alle notwendigen Vordrucke für die Steuererklärung zu erhalten, kann das Aufsuchen des zuständigen Finanzamtes sinnvoll sein. Die Mitarbeiter stehen vor Ort bei Fragen zur Verfügung. Öffnungs- und Sprechzeiten des Finanzamtes sind unter https://finanzamt.sachsen-anhalt.de zu finden.
Loburg hat jetzt einen Imagefilm
(25. 01. 2023)Loburg entdecken - so heißt der gerade erschienene Imagefilm der Ortschaft Stadt Loburg. Die Produktion wurde mit Mitteln aus dem Förderprogramm LEADER unterstützt.
Foto: Loburg hat jetzt einen Imagefilm
Einwohnerzahlen
(19. 01. 2023)Für den Stichtag 31.12.2022 liegt eine Darstellung der Einwohnerzahlen vor. Detaillierte Informationen finden Sie hier...
Foto: Einwohnerzahlen
Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 in den zuständigen Grundschulen
(17. 01. 2023)Gemäß Runderlass des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.06.2010 werden alle Personensorgeberechtigten aufgefordert, ihre schulpflichtig werdenden Kinder bis zum 01.03.2023 zum Schulbesuch bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule anzumelden.
Kinder, die bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind anzumelden. Kinder, die bis zum 30.06.2024 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können angemeldet werden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Das anzumeldende Kind ist von den Erziehungsberechtigten persönlich vorzustellen.
Die Kinder sind in der Grundschule anzumelden, der ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort (Haupt-wohnsitz) zugeordnet ist (Schulbezirke).
Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder kann auch in diesem Jahr online erfolgen. Anmeldformulare dazu finden Sie auf unserer Internetseite unter www.moeckern-flaeming.de. Bitte informieren Sie sich dort und füllen das entsprechende Formular aus.
Die Zuordnung der Orte zu den jeweiligen Grundschulen finden Sie nachfolgend aufgeführt. Sollten Ihrerseits Fragen bestehen, können Sie die Grundschule auch telefonisch erreichen.
Grundschule Grabow – 03921/4178691
(Schulbezirk: Drewitz, Dörnitz, Friedensau, Grabow, Grünthal, Kähnert, Ziegelsdorf, Krüssau, Brandenstein, Küsel, Rietzel, Stresow, Theeßen, Räckendorf, Wüstenjerichow)
Grundschule Loburg – 039245/2448
(Schulbezirk: Hobeck, Klepps, Göbel, Loburg, Bomsdorf, Rottenau, Wahl, Lübars, Glien-ecke, Klein Lübars, Riesdorf, Rosian, Isterbies, Schweinitz, Zeppernick, Brietzke, Dalchau, Kalitz, Wendgräben)
Grundschule Möckern – 039221/60962
(Schulbezirk: Hohenziatz, Lüttgenziatz, Möckern, Lüttnitz, Pabsdorf, Wallwitz)
Grundschule Wörmlitz – 039224/322
(Schulbezirk: Büden, Stegelitz, Tryppehna, Wörmlitz, Zeddenick, Ziepel, Kampf, Landhaus)
Grundschule Tucheim (Stadt Genthin) – 039346/240
Anmeldungen schriftlich nach Aufforderung durch die Grundschule.
(Schulbezirk: Magdeburgerforth, Reesdorf)
[https://www.moeckern-flaeming.de/seite/503573/schulanmeldung-zum-schuljahr-2024-2025.html]
Foto: Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 in den zuständigen Grundschulen
Störung bei der Straßenbeleuchtung in Hohenziatz
(22. 12. 2022)Derzeit besteht eine Störung der Straßenbeleuchtung in der Ortslage Hohenziatz in den Straßen Alt Frose, Wiesenweg und Karl-Marx-Straße. Diese ist auf einen Kabelfehler zurückzuführen, welcher zunächst mittels eines Kabelfehlermesswagens lokalisiert werden muss.
Erst dann kann das beschädigte Kabel freigelegt und repariert werden. Die entsprechenden Aufträge zur Behebung des Schadens sind bereits ausgelöst.
Die Beseitigung der Funktionsstörung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
Foto: Störung bei der Straßenbeleuchtung in Hohenziatz
26. Kinder- und Jugend-Kultur-Preis Sachsen-Anhalt
(15. 12. 2022)Das Land Sachsen-Anhalt schreibt in Kooperation mit der Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V. den 26. Kinder- und Jugend-Kultur-Preis Sachsen-Anhalt aus.
Unter dem Motto »Horizonte« können Kinder und Jugendliche bis einschließlich 21 Jahre, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, künstlerische Beiträge einreichen. Neben den drei Hauptpreisen werden zwei Förderpreise, ein Sonderpreis der Jugendjury sowie fünf Anerkennungspreise im Gesamtwert von 6.500 Euro verliehen.
»Horizonte« ist das Motto beim diesjährigen Kinder- und Jugend-Kultur-Preis. Das Thema lässt sich auf alle kulturellen Inhalte und Ausdrucksformen anwenden, wie zum Beispiel Malerei, Fotografie, Literatur, Musik, Film und Theater. Die eingereichten Arbeiten sollen dabei nicht älter als ein Jahr sein. Möglich sind Beiträge von Einzelpersonen, Gruppen oder Klassen.
Eine Jury, bestehend aus Vertreter*innen verschiedener Kultursparten, wird die eingegangenen Arbeiten bewerten. Neben den drei Hauptpreisen werden noch weitere Ehrungen verliehen.
Ausgerichtet wird der 26. Kinder- und Jugend-Kultur-Preis von der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur in Kooperation mit der .lkj) – Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e. V.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung sind auf der Homepage unter www.kjkp.lkj-lsa.de zu finden.
Der Einsendeschluss ist am 15. April 2023.
Foto: 26. Kinder- und Jugend-Kultur-Preis Sachsen-Anhalt
Störung bei der Straßenbeleuchtung in Zeppernick
(28. 10. 2022)Derzeit besteht eine Störung der Straßenbeleuchtung in der Ortslage Zeppernick in der Loburger Straße. Diese ist auf einen Kabelfehler zurückzuführen, welcher zunächst mittels eines Kabelfehlermesswagens lokalisiert werden muss. Erst dann kann das beschädigte Kabel freigelegt und repariert werden. Die entsprechenden Aufträge zur Behebung des Schadens sind bereits ausgelöst.
Die Beseitigung der Funktionsstörung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
Foto: Störung bei der Straßenbeleuchtung in Zeppernick
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV)
(01. 09. 2022)Liebe Bürgerinnen und Bürger die unten beigefügten Verordnung der Bundesregierung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Diese Verordnung gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 01. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.
Stadtsanierung in der Stadt Loburg - Abschlussbericht
(16. 08. 2022)Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Loburg – Innenstadt“ wurde erstmalig im Jahr 1992 in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ des Landes Sachsen-Anhalt mit einem ca. 31,5 ha großen Gebiet aufgenommen. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgte durch Bund und Land sowie durch einen Eigenanteil der Stadt.
Nunmehr liegt nach 30 Jahren seit Beginn der Maßnahme der Abschlussbericht vor.
Sie finden den Bericht als Anlage zu dieser Meldung in kleiner und großer Auflösung ( 2 bzw. 10 MB).
Foto: Stadtsanierung in der Stadt Loburg - Abschlussbericht
Sagenhaft - Der Fläming
(12. 08. 2022)Der wundervolle Beitrag des MDR in der Sendung „Sagenhaft“ wurde am 14.08.2022 ausgestrahlt. Die Beiträge sind in der Mediathek noch abrufbar.
Die Vorankündigung mit einem kurzen Teaser und den kompletten Beitrag finden Sie unter den unten angegebenen Links.
Foto: Sagenhaft - Der Fläming
Fahrgäste gestalten Nahverkehr
(25. 07. 2022)Heute startet das fünfte Fahrgastforum der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH. Bis zum 5. August haben Fahrgäste die Möglichkeit, Meinungen, Wünsche und Anregungen zu äußern, wie der Nahverkehr in Sachsen-Anhalt verbessert werden kann. Das aktuelle Thema der Diskussionsrunde ist die „Ausstattung von Zügen“. Die Ergebnisse des Austauschs fließen in die zukünftige Gestaltung des Bahn-Bus-Landesnetzes Mein Takt ein.
„Das Neun-Euro-Ticket und seine rege Nutzung durch die Fahrgäste hat in den letzten Wochen mit dem Brennglas die Stellen im öffentlichen Nahverkehr aufgezeigt, an denen noch nachgebessert werden muss. Dazu gehört unter anderem die Ausstattung der Züge, weil wir wollen, dass sich die Fahrgäste jederzeit und unabhängig von der Auslastung in den Zügen wohlfühlen. Auch deshalb erhoffen wir uns aus dem Fahrgastforum konstruktive Hinweise, wie wir dieses Ziel erreichen können“, zeigt sich NASA-Geschäftsführer Peter Panitz optimistisch.
Die Anregungen der Fahrgäste werden fachlich ausgewertet und fließen, wenn sie sich als umsetzbar erweisen, in die ÖPNV-Planung des Landes für die nächsten Jahre mit ein. Das Fahrgastforum startete 2020. In regelmäßigen Abständen stellt die NASA ein aktuelles Thema zum Bahn-Bus-Landesnetz digital zur Diskussion. In den darauffolgenden zwei Wochen können sich Fahrgäste dazu äußern und eigene Themenwünsche vorschlagen.
Zu erreichen ist das Fahrgastforum über www.mein-takt.de/fahrgastforum
Foto: Fahrgäste gestalten Nahverkehr
Kita „Gänseblümchen“ zu Besuch in der Dorfkirche St. Petri zu Stegelitz
(05. 04. 2022)In der Vor-Osterzeit werden in der Kita Stegelitz nicht nur Eier bemalt, Zweige geschmückt und Frühlingsboten gepflanzt. Es wird auch aus Büchern vorgelesen, dass z.B. die Christen Ostersonntag die Auferstehung Jesu feiern. Dazu sind heute die Kinder der Kita zu einem Besuch in die Dorfkirche St. Petri gegangen, wo der Pfarrer Martin Vibrans alle begrüßte. Gespannt folgten die Kinder seinen Worten. Anschließend durften wir den wunderschönen Klängen der Orgel lauschen. Denn die Kreiskantorin Cornelia Frenkel, spielte für die Kindergartenkinder das Lied „Summ summ“ und alle Kinder stimmten sofort mit ein. Ein herrlicher Klang in der Kirche ließ die Kinder faszinieren.
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Foto: Kita „Gänseblümchen“ zu Besuch in der Dorfkirche St. Petri zu Stegelitz
Traditionen auch in Corona-Zeiten aufrechterhalten
(25. 11. 2021)Weihnachtsmärchen „Frau Holle“ in der Kita Gänseblümchen
Die Kinder der Kita „Gänseblümchen“ präsentieren über viele Jahre schon ein kleines Programm zur Rentnerweihnachtsfeier in Stegelitz. 2020 fiel es bereits wegen der Corona Pandemie ins Wasser und in diesem Jahr wiederholte sich die Absage. Die Kinder hatten schon so fleißig das Märchen „Frau Holle“ geübt, dass ein Elternteil die Prämiere filmte. Nun haben alle etwas davon und können sich das Märchen zuhause ansehen. Ein Dank an die Eltern für die schönen Kostüme und selbstgebauten Kulissen.
Foto: Traditionen auch in Corona-Zeiten aufrechterhalten
DigitalPakt Schule in den Grundschulen der Stadt Möckern
(01. 11. 2021)Der Stadt Möckern als Träger der Grundschulen Grabow, Loburg, Schlossschule Möckern und „Heinrich Heine“ Wörmlitz wurden Fördermittel zur weiteren Ausstattung der Einrichtungen mit digitaler Technik bewilligt. Die Mittel stammen aus dem Bundesförderprogramm DigitalPakt Schule.
Lesen Sie mehr in der beigefügten Presseinformation.
Foto: DigitalPakt Schule in den Grundschulen der Stadt Möckern
Spendenaufruf
(20. 07. 2021)Spendenaufruf von Bürgermeister Frank von Holly zur Hochwasserkatastrophe:
Chaos, Verwüstung und Leid - jeder von uns hat in den vergangenen Tagen die schrecklichen Bilder der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands gesehen. Viele von uns haben noch immer die Ereignisse der Hochwasserkatastrophe in unserer Region aus den Jahren 2002 und 2013 vor Augen und wissen, wie schwer es die Betroffenen hatten, wieviel Leid und welche Verluste diese verkraften mussten.
Allen Bürgern, die die Opfer der Hochwasserkatastrophe unterstützen möchten, empfehlen wir die auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter www.gardelegen.de/die-stadt/aktuelles/eintrag/spenden-fuer-die-hochwassergebiete/ veröffentlichten Spendenorganisationen.
Bitte sammeln Sie keine Sachspenden und fahren Sie nicht spontan ins Katastrophengebiet um zu helfen. Dies führt nur zu unnötigen Folgeproblemen vor Ort.
Foto: Folgen der Hochwasserkatastrophe
Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern in Trägerschaft der Stadt Möckern
(18. 06. 2021)Aufgrund der gesunkenen Inzidenzwerte und in Anwendung der
14. Eindämmungsverordnung vom 16.06.2021 wird die Nutzung der kommunalen Dorfgemeinschaftshäuser unter speziellen Auflagen freigegeben.
Bitte lesen Sie hierzu die anhängende Freigabe.
Ein Lächeln für Dich
(05. 03. 2021)Da staunte die Stadtgöttin vor dem Rathaus Möckern nicht schlecht, als ihr vor einigen Tagen kleine und große „Menschenkinder“ viele bunt bemalte Steine zu Füßen legten. Trotz andauerndem Lockdown und für viele noch immer nicht zufriedenstellenden Lockerungen schafften es diese fleißigen Helfer/innen, den Mitmenschen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern und ihnen damit auch Hoffnung zu Zuversicht zu vermitteln. Die Stadtgöttin bedankt sich bei den Hoffnungsgebern – Schauen Sie vorbei, ein Lächeln ist ihnen sicher!
Foto: Ein Lächeln für Dich
Was macht meine Heimat sehenswert?
(05. 02. 2021)Wie würden Sie einem Außenstehenden einen Ausflug in die Einheitsgemeinde Möckern schmackhaft machen?
Diese Frage stellte die Volksstimme vor einiger Zeit u.a. dem Landrat Steffen Burchhardt, dem Bürgermeister der Stadt Möckern Frank von Holly , dem Volksbank-Vorstand Stefan Hildebrand und der amtierenden Flämingkönigin Dörte Breidenbach.
Doch wie sehen die Einwohner der flächenmäßig viertgrößten Stadt Deutschlands ihre eigene Heimat, welche Sehenswürdigkeiten oder naturbelassenen Orte lieben sie besonders?
Bitte schreiben Sie uns, welchen Ihrer Lieblingsplätze ein Besucher unserer Stadt Möckern unbedingt gesehen und besucht haben sollte
an . Gemeinsam mit der Volksstimme werden wir Ihre Zusendungen, die gern mit einem Foto versehen werden können, auswerten und in der Volksstimme und auf der Homepage der Stadt Möckern veröffentlichen.
Hier die ersten Meldungen aus dem Stadtgebiet:
Die Jerichower Schweiz um Magdeburgerforth
Eine der landschaftlichen Besonderheiten im Nordosten der Stadt Möckern ist die Jerichower Schweiz, die von den letzten Ausläufern des Flämings gebildet wird. Besonders schön ist die Jerichower Schweiz rund um Magdeburgerforth. Hier gibt es sogar richtige Berge – zumindest dem Namen nach – zum Beispiel die Eichberge östlich von Magdeburgerforth oder die Klingeberge südlich des Dorfes. Beide Höhenzüge gehören mit stolzen 80 und fast 100 Metern über dem Meer zu den markanten Punkten der Jerichower Schweiz. Dazwischen schlängelt sich malerisch der Bach Gloine in Richtung des Dorfteiches von Magdeburgerforth. Der Bach fließt auf knapp 60 Metern über dem Meer, so dass sich, bei geringer Gesamthöhe, doch eine recht interessante Profilierung ergibt. In der abwechslungsreichen Landschaft mit alten Laubmischwäldern lassen sich zahlreiche seltene Tiere, darunter Biber und Eisvogel, beobachten.
Der Heimatverein Gloinetal Magdeburgerforth organisiert regelmäßig geführte Wanderungen durch die Jerichower Schweiz, bei denen die Gäste nicht nur den Reiz der Landschaft genießen können, sondern auch mit interessanten Informationen über die Region und nach der Wanderung auch mit einem Imbiss versorgt werden.
Rüdiger Claus
Ortsbürgermeister Magdeburgerforth
Conrad Schröder aus Magdeburg, der in der Publikation Die Provinz Sachsen in Wort und Bild einen sehr interessanten Text über die Jerichower Schweiz verfasst hat und offensichtlich ein großer Bewunderer dieser Gegend war, textete um 1900:
Vogelsang und Blumenduft,
Reine, frische Waldesluft,
Dichtes Laub mit kühlem Schatten,
Bunte Blumen, grüne Matten:
Sehet ihr, das ist der Reiz,
Uns’rer Jerichower Schweiz!
Conrad Schröder, Die Jerichower Schweiz, in Die Provinz Sachsen in Wort und Bild, Band 1, 2. Auflage, Verlag von Julius Klinkhardt, Leipzig und Berlin, 1902
Foto: Was macht meine Heimat sehenswert?
Umtausch von Führerscheinen
(05. 02. 2021)Umtausch von Führerscheinen
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies betrifft alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl.: Vorderseite, Feld 4b). Der Antrag auf Umtausch des Führerscheins muss ca. 6 Monate vor der jeweiligen Umtauschfrist bei der Führerscheinbehörde (Landkreis Jerichower Land, In der Alten Kaserne 9, 39288 Burg) gestellt werden. Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung unter den Rufnummern 03921/ 949-3663, 3654, oder 3657 erforderlich. Für den Umtausch wird neben dem alten Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.
Bei einem Papierführerschein richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:
Geburtsjahr |
Umtausch bis zum: |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022 |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Bei einem Kartenführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr (vgl. Vorderseite, Feld 4b):
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis zum: |
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Der neue Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren.
[Pressemitteilung Landkreis Jerichower Land]
Online-Terminbuchung im Einwohnermeldeamt/Bürgerservice und Standesamt der Stadt Möckern
(23. 10. 2020)Wartezeiten bequem mit wenigen Klicks vermeiden
Das Einwohnermeldeamt/Bürgerservice sowie das Standesamt Möckern haben in der letzten Woche auf die Online-Terminvergabe umgestellt.
Aufgrund der Entwicklung im Zusammenhang mit der Verbreitung des COVID19-Virus sind Vorsprachen für alle Anliegen in diesen Bereichen ausschließlich mit einem Termin möglich.
Diesen können Sie schnell und einfach unter www.moeckern-flaeming.de über den Terminbuchungsbutton links auswählen und sparen am Ende auch Wartezeit im Amt. Über die Auswahl des Standortes gelangen Sie zur Auswahl der Leistung und des freien Termins. Nach Eingabe des vollständigen Namens und einer E-Mail-Adresse erhalten Sie umgehend eine Terminbestätigung per E-Mail.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld Ihres Termins über die vorzulegenden Unterlagen. Dazu können Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Möckern unter dem Menüpunkt „Was erledige ich wo?“ unter der Stichwortsuche die entsprechende Leistung auswählen.
Foto: Online-Terminbuchung im Einwohnermeldeamt/Bürgerservice und Standesamt der Stadt Möckern
Starker Anstieg der Corona-Zahlen: Landkreis Jerichower Land schränkt Veranstaltungen und Feiern ein
(22. 10. 2020)Im Jerichower Land gelten ab sofort zusätzliche Beschränkungen für öffentliche Veranstaltungen und private Feiern. Nunmehr sind private Feiern auf 20 Personen begrenzt, unabhängig von ihrem Anlass und der Örtlichkeit.
Bitte lesen Sie in der beigefügten Pressemitteilung des Landkreises weiter.
[Pressemitteilung vom 21.10.2020]
[Allgemeinverfügung des Landkreises vom 21.10.2020]
Foto: Starker Anstieg der Corona-Zahlen: Landkreis Jerichower Land schränkt Veranstaltungen und Feiern ein
53 digitale Endgeräte sind in den Grundschulen der Stadt Möckern angekommen
(20. 10. 2020)Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt haben nach Maßgabe des Zusatzes zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 der Stadt Möckern insgesamt 24.115,00 € zur Beschaffung digitaler Endgeräte zur Verfügung gestellt.
Dabei konnte der Schulträger entscheiden, ob er diese selbst beschafft oder zentral über das Land Sachsen-Anhalt beschaffen lässt. Für die zentrale Beschaffung stellte das Land eine Auswahl von acht verschiedenen Gerätetypen an digitalen Endgeräten zur Verfügung. Da an den Grundschulen der Stadt Möckern bereits Klassensätze digitaler Endgeräte zur Verfügung stehen, hat die Stadt Möckern den passenden Gerätetyp ausgewählt und diesen zentral vom Land beschaffen lassen. Der große Vorteil der zentralen Beschaffung war hier die Zeitersparnis. Somit konnten die digitalen Endgeräte zügig den Schulen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus investierte der Schulträger zusätzlich ca. 4.600,00 € für die Inbetriebnahme und die Installation der schulspezifischen Apps. Seit dem 16.10.2020 sind die digitalen Endgeräte betriebsbereit und an folgenden Schulen im Einsatz:
Grundschule Grabow | 11 Tablets |
Grundschule Loburg | 19 Tablets |
Grundschule Schloss Möckern | 16 Tablets |
Grundschule „Heinrich Heine“ Wörmlitz | 7 Tablets |
Grundsätzlich kommen die digitalen Endgeräte zentral im Unterricht zum Einsatz und stehen bei Bedarf auch zur Ausleihe bereit.
Foto: Schulkinder mit IPads
Masernschutzgesetz gilt ab dem 01. März 2020
(27. 02. 2020)Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Mit diesem Artikelgesetz wird insbesondere das Infektionsschutzgesetz geändert. Demnach gilt für Personen, die nach 1971 geboren sind und in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort tätig sind, dass sie einen gemäß den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen.
Als Gemeinschaftseinrichtungen gelten Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen sowie Heime und Ferienlager.
Der Nachweis ist gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen. Dieser kann erbracht werden durch
- Vorlage einer Impfdokumentation (z. B. Impfausweis) oder eines ärztlichen Zeugnisses, darüber, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht,
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Impfungen erfolgen konnten oder
- Vorlage der Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach bereits vorgelegen hat.
Bei minderjährigen Personen sind die Sorgeberechtigten für die Nachweiserbringung verantwortlich.
Personen, die am 1. März 2020 bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort tätig sind, haben den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 zu erbringen.
Fragen und Antworten findet man auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
Verbrennen in der Feuerschale / im Feuerkorb
(14. 09. 2018)Was darf in einer Feuerschale / in einem Feuerkorb verbrannt werden?
Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen, die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen.
Sie dürfen ausschließlich mit naturbelassenem stückigen Holz, z.B. Scheitholz und Hackschnitzeln, Holzbriketts oder Holzpellets betrieben werden.
Begründung / Rechtsgrundlagen:
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Möckern
Nach § 7 "Offene Feuer im Freien" der Gefahrenabwehrverordnung der Stad Möckern, ist gem. Abs. 1 das Anlegen und Unterhalten von Traditions-, Lager- du anderen offenen Feuern, einschließlich Flämmen verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Stadt Möckern Diese Genehmigung ersetzt nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder des sonstigen Verfügungsberechtigten. Andere Bestimmungen, nach denen offenes Feuer gestattet oder verboten ist, bleiben unberührt.
Ausgenommen von offenen Feuern sind nach Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung mobile oder stationäre Grillgeräte und -anlagen sowie Feuerungsanlagen (Feuerkörbe, Feuerschalen) im Durchmesser bis 2,00 m.
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Die Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen im Landkreis Jerichower Land ist durch den damaligen Landrat aufgehoben worden (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 06 am 24.03.2011).
Seitdem besteht das Verbot zum Verbrennen von Gartenabfällen.
Grundlegend bestimmt sich Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Satzung über die Vermeidung, Verwertung, Beseitigung von Abfällen und sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft (Abfallentsorgungssatzung) des Landkreises Jerichower Land.
Nach § 3 KrWG sind Abfälle alle Stoffe und Gegenstände, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Eine Entledigung ist anzunehmen, wenn der Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft über sie unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt. Der Wille zur Entledigung ist anzunehmen, wenn deren ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird.
Der Besitzer muss sich Stoffen und Gegenständen entledigen, wenn diese nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung verwendet werden.
Bioabfälle (§ 3 Abs. 7) im Sinne des KrWG sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterial bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle etc.
Ergänzend nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung sind Grünabfall/Bioabfall unbehandelte pflanzliche Abfälle wie Rasen-, Baum- und Strauch- und Heckenschnitt, Wurzelholz und Laub.
Nach § 17 Abs. 1 KrWG sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.
Zwar besteht diese Überlassungspflicht nach § 8 Abs. 4 Abfallentsorgungssatzung nicht, soweit diese Abfälle auf dem genutzten Grundstück selbst verwertet werden können. Die Eigenverwertung und somit Befreiung vom Anschlusszwang und der Überlassungspflicht richtet sich nach § 5 Abs. 5 Satz 2 bei Vorliegen eines Kompostplatzes in ausreichender Größe sowie einer ausreichenden Fläche für die Ausbringung des Kompostes.
Ferner dürfen nach § 28 Abs. 1 Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Zusammenfassend ist es verboten sämtlichen Ab- und Verschnitt, sowie Laub und Unkraut zu verbrennen.
Die Kompostierung ist erlaubt, andernfalls hat die Entsorgung in der Bioabfalltonne über den Landkreis Jerichower Land zu erfolgen.
Hierzu ist auch eine Erklärung im Abfallwegweiser 2018 auf Seite 12 enthalten bezüglich der Behandlung von Bioabfall. Dieser Wegweiser wurde an alle Haushalte Anfang 2018 verteilt.
Ein Verbrennen von grünem Material, welches als Bioabfall zählt, ist verboten und stellt einen Verstoß gegen § 28 Abs. 1 KrWG dar.
Diese Ordnungswidrigkeit ist beim Landkreis Jerichower Land anzuzeigen.
Bundesimmissionsschutz / zulässiges Material
Handelsübliche Feuerschalen sind im Sinne des Immissionsschutzrechts sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer dienen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden. Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes stückiges Holz (§ 3 Abs. 1 Nr.4 der 1. BImSchV) oder Presslinge in Form von Holzbriketts (§ 3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BImSchV). Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen, die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen.
Abschließend kann festgehalten werden, dass Feuerschalen und Feuerkörbe nur mit naturbelassenem stückigen Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen und Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder in Form von Holzpellets sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität betrieben werden dürfen.
Foto: Verbrennen in der Feuerschale / im Feuerkorb
Meldung bei defekter Straßenbeleuchtung
(11. 05. 2016)Zur Meldung über bestehende Störungen bei der Straßenbeleuchtung steht eine neue Möglichkeit zur Verfügung:
Auf der Internetseite der Stadt finden Sie unter Verwaltung > Formulare einmal die Möglichkeit ein Formular in Papierform auszudrucken.
Des Weiteren können Sie dort auch ein Online-Formular nutzen. Dieses wird direkt an die zuständige Mitarbeiterin Frau Wendt gesendet. Bei Bedarf können Sie dort auch 2 Fotos (Je < 2 MB) anfügen.
Foto: Foto
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