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Hinweise zur Wahlberechtigung bei einem Wohnungswechsel im Vorfeld der Landtagswahlen Sachsen-Anhalt 06.09.2026

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,

 

bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Landtagswahl

 

Sie sind für die Landtagswahl am 06.09.2026 bei der Stadt Möckern in einem Wählerverzeichnis eingetragen. Der maßgebliche Stichtag war hierzu der 42. Tag vor der Wahl (26.07.2026) – vgl. § 14 Abs. 2 der Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt.

 

Wenn Sie sich im Zeitraum 26.07.2026 bis 16.08.2026 umgemeldet haben, ist folgendes zu beachten: 

 

§ 14 Abs. 3 Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt (LWO LSA) bestimmt:

 

Verlegt ein Wahlberechtigter, der nach Absatz 2 in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt und meldet er sich vor Beginn der Frist nach § 4a Abs. 2 Satz 1 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bei der Zuzugsgemeinde an, so wird er in das Wählerverzeichnis der Gemeinde des Zuzugsortes nur auf Antrag eingetragen.

 

Meldet sich ein nach Absatz 2 in das Wählerverzeichnis eines Wahlbezirkes eingetragener Wahlberechtigter innerhalb derselben Gemeinde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für eine Hauptwohnung an, die in einem anderen Wahlbezirk liegt, so bleibt er im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirkes mit der Wohnung eingetragen, für die er am Stichtag gemeldet war.

 

Den Antrag können Sie formlos schriftlich bei der Stadt Möckern, Bürgerservice/Wahlamt, Frau Schüler, Am Markt 10, 39291 Möckern oder per E-Mail an: , stellen.

 

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